Vergangene Woche hat das Verwaltungsgericht Hannover (Az. 10 A 6199/20) entschieden, dass die ständige und minutengenaue Erfassung der quantitativen und qualitativen Leistungsdaten der Mitarbeitenden im Amazon Logistikzentrum Winsen datenschutzrechtlich zulässig ist. Das Gericht sieht ein berechtigtes Interesse des Unternehmens in der Erhebung, Speicherung und Auswertung der Daten zur Steuerung und Optimierung der Betriebsabläufe, aber auch zur objektiven und fairen Bewertung der Mitarbeitenden. Das schriftliche Urteil ist noch nicht veröffentlicht, es wird aber sicher spannend, tiefer in die Urteilsbegründung einzusteigen,
Es liegt nun an den Unternehmen diese Freiheit zum Wohle aller Beteiligten zu nutzen. Führungsverantwortung bedeutet eine positive und nachhaltige Kultur aufzubauen. Wenn die Prozesse basierend auf den Analysen verbessert werden, die Gründe für Ineffizienzen beseitigt werden, die Planung verlässlicher wird und Bewertungen fair abgegeben werden, haben alle etwas davon. Eine faire Bewertung bedingt aber auch den Einbezug aller Faktoren und ist so alles andere als trivial. Eine Herausforderung für die Analayse zusätzlich zur Herausforderung für die Firmenkultur.